AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Hundezentrum LevoDogs

 

Allgemeine Anmerkungen

Die in den folgenden Absätzen aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausnahmslos auf Dienstleistungen, die von dem Hundezentrum LevoDogs und ihrer Inhaberin Claudia Winter angeboten werden.

 

§1 Vertragsgegenstand

Zu der Kategorie Vertragsgegenstand zählen sämtliche Veranstaltungen, Aktionen, Seminare, Kurse sowie Aktivitäten, die sich sowohl an Hund als auch Halter richten. Interessierte haben vor einem Vertragsabschluss die Gelegenheit, Informationen zu Themen wie Ablauf, Inhalt und Ausstattung der jeweiligen Veranstaltung einzuholen und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen. Für diese Form von Informations- und Beratungsservice werden keine Gebühren erhoben. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass für keinen der angebotenen Kurse, Aktivitäten und Veranstaltungen eine Erfolgsgarantie geliefert werden kann. Handelt es sich beispielsweise um Seminare bzw. Kurse, die die pädagogische Arbeit mit dem Hund zum Inhalt haben, so kommt es letztendlich auf eine konsequente Umsetzung des Gelernten in der Folgezeit an. Positive und anhaltende Resultate zeigen sich dementsprechend erst, wenn die Erziehungsarbeit durch Halter bzw. Halterin auch konsequent im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung durchgeführt wird.

 

§2 Teilnahmevoraussetzung

Für alle angebotenen Seminare, Kurse, Aktivitäten, Aktionen und andere Veranstaltungen versichert der Tierhalter, dass sein Hund über einen, dem jeweiligen Alter des Tieres angepassten, Impfschutz verfügt und keine bekannten, ansteckenden Krankheiten hat. Zudem bestätigt der Halter für sein Tier eine, zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung, gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Sollte sich das Hundezentrum LevoDogs dazu entschließen, Tieren oder Haltern die Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Kurs zu verwehren, ist dies ohne Angabe von Gründen möglich. Läufige Hündinnen können nicht am Training/Veranstaltungen/Seminaren/Aktionen/Aktivitäten/Kursen teilnehmen!

 

§3 Vertrag/Anmeldung

Der Prozess der Anmeldung ist denkbar einfach und kann persönlich via Internet Homepage, E-Mail, auf dem Postweg oder telefonisch durchgeführt werden. Ist die Anmeldung eingegangen, so erhalten die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer zeitnah eine Anmeldebestätigung. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Anmeldung verbindlich ist.

 

Änderung der AGB bezüglich §4Kosten und Gebühren ab 1.10.2019

 

Die Änderung betrifft alle Gruppenstunden! 5er und 10er Karten entfallen!

Ersetzt werden diese durch eine Mitgliedschaft, deren Beitrag monatlich per Lastschrift eingezogen wird!

Einzelstunden, Veranstaltungen, Events, Reisen etc., behalten wie geschrieben ihre Gültigkeit!

 

Der entsprechende Monatsbeitrag wird mittels Lastschrift jeweils zum 1. des Monats eingezogen. Dazu erteilt der Kunde seine Genehmigung.

Die Mindestlaufzeit  der Mitgliedschaft beträgt zwei Monate. Danach ist die Mitgliedschaft schriftlich, zum Ende des Folgemonats, kündbar. Kündigung an info@hundezentrum-levodogs.de.

Sollte der Monatsbeitrag nicht eingezogen werden können, gehen die daraus entstehenden Bankgebühren zu Lasten des Kunden.

 

Der Kunde zahlt monatlich für vier Gruppenstunden. Hat ein Monat fünf Tage, an denen der Gruppenunterricht stattfindet, kann der Kunde kostenlos an der fünften Stunde teilnehmen. Feiertage sind für den Trainer keine Arbeitstage, zusätzlich kann der Trainer vier Mal im Jahr Stunden absagen, für die es keine Erstattung gibt. Alle zusätzlich abgesagten Stunden durch den Trainer, werden gutgeschrieben. Der Trainer hat außerdem die Möglichkeit, die Stunde von einem anderen kundigen Trainer vertreten zu lassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, in einer anderen Gruppe teilzunehmen, wenn ein Platz frei ist. Der Kunde kann diese Gutschriften aber auch bei einer Veranstaltung, einem Event etc. einlösen. Der Trainer kann für eine abgesagte Gruppenstunde auch eine Sonderstunde ins Leben rufen. Sonderfälle werden individuell mit dem Trainer besprochen.

 

Bei Läufigkeit einer Hündin entscheidet der Trainer, wie das Training für die Gruppe gestaltet wird. An einem Außentraining kann auch eine läufige Hündin teilnehmen. Entscheidet sich der Trainer gegen die Teilnahme der läufigen Hündin, bekommt der Kunde maximal drei Gruppenstunden gutgeschrieben.

 

Bei längerer Erkrankung des Hundes ist ein Attest vom Tierarzt vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie lange der Hund nicht in die Hundeschule darf. Diese Zeit wird dann gutgeschrieben. Bei Unpässlichkeiten, die eine Gruppenstunde betreffen, trägt der Hundebesitzer die Kosten der Gruppenstunde.    

 

Sollten zu viele Gruppenmitglieder aufhören, und die Gruppe dadurch nicht mehr wirtschaftlich sein, liegt es im Ermessen des Hundezentrum LevoDogs, die Gruppe aufzulösen. Finden die restlichen Gruppenmitglieder keinen Platz in einer anderen Gruppe, die ihren Wünschen entspricht, erlischt für die betroffenen Mitglieder die Kündigungsfrist.

 

§4 Kosten und Gebühren

Interessierte, die sich im Vorfeld einen Überblick über die für die jeweiligen Veranstaltungen anfallenden Kosten verschaffen möchten, finden diese auf der Website www.hundezentrum-levodogs.de detailliert aufgelistet.

Mit der Anmeldung für Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort bzw. zwei Wochen vor Leistungsbeginn ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

Mit der Anmeldung für Einzelstunden  hat die Zahlung der Gebühr nach der Leistung sofort ohne Abzug bar zu erfolgen.

 

Falls seitens des Hundezentrum LevoDogs Einzel– oder Gruppenstunden abgesagt werden müssen, steht dem Teilnehmer ein Alternativtermin zu. Kann oder will der Teilnehmer diesen nicht wahrnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr durch die Hundeschule.

Bei einem Rücktritt von Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen, der bis zu 5 Wochen vor dem Beginn des Leistungstermins erfolgt, betragen die Kosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, 20 Prozent der Teilnahmegebühr. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung liegen die Kosten, die von dem Kunden zu tragen sind, bei 30 Prozent der Teilnahmegebühr. Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde keine Möglichkeit mehr, einen Anspruch auf Rückerstattung geltend zu machen. Vielmehr müssen die anfallenden Kosten ab diesem Zeitpunkt komplett von dem Kunden übernommen werden. Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer, die die Leistungen auf eigenen Wunsch nicht nutzen, haben keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühren.
In Sonderfällen kommt es jedoch zu einer Erstattung der Gebühr seitens des Hundezentrum LevoDogs. Diese umfassen unter anderem den Ausfall der vertraglich vereinbarten Leistung. Sollten sich beispielsweise nicht ausreichend Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die gewählte Veranstaltung finden, so lohnt sich die Durchführung einer solchen in der Regel nicht. Entsprechend wird im Vorfeld als Richtwert eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt. Sollte diese nicht erreicht werden, so wird die Veranstaltung gegebenfalls abgesagt und die Kunden erhalten den vollständigen Teilnehmerbetrag zurück. Kosten, die zusätzlich zu den Teilnahmegebühren anfallen, darunter beispielsweise der finanzielle Aufwand für die Anfahrt, die Unterbringung und Übernachtung sowie den Dienstausfall, werden nicht erstattet.

 

§5 Haftung
Das Hundezentrum LevoDogs haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr entweder vorsätzlich oder aufgrund eines grobfahrlässigen Verhaltens verursacht wurden. Für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden, übernimmt das Hundezentrum LevoDogs, sowie deren Inhaberin Claudia Winter keine Haftung. Begleitpersonen des Teilnehmers sind durch diesen auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten des Hundezentrum LevoDogs, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

§6 Mitwirkungspflicht

Um einen reibungslosen und optimalen Kurs- bzw. Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, sind alle Teilnehmenden dazu verpflichtet, sich nach den Anweisungen und Anleitungen des eingesetzten Personals zu richten. Sollte es zu Beanstandungen kommen, so sind diese dem Hundezentrum LevoDogs unmittelbar und detailliert zu melden. Dazu zählt die präzise Aufführung des Vorfalls sowie eine Auflistung der jeweiligen Schäden. Sämtliche Ansprüche auf eine Rückerstattung, Schadensersatz und andere Mittel verfallen nach dem Ende des Leistungsanspruches.

 

§7 Ton- und Videoaufnahmen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Ton – und Videoaufnahmen die das Hundezentrum LevoDogs erstellt, veröffentlicht werden dürfen. Sollte dies nicht gewünscht sein, so hat der Kunde hierüber schriftlich Mitteilung zu machen.

 

§8 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche jeglicher Art, die gegen das Hundezentrum LevoDogs vorgebracht werden, unterliegen einem zeitlichen Rahmen. Als Orientierung gelten hier die Richtlinien des BGB, das eine Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung oder Schadensersatz vorsieht. Entsprechend empfiehlt es sich, als Teilnehmende bzw. Teilnehmender Schäden oder andere Beanstandungen ohne unnötige Verzögerungen unmittelbar zu melden, um erhöhte Aussichten auf eine Kostenentschädigung zu haben.

 

§9 Unwirksamkeit und Vorbehalt

Werden Teile des Vertrages unwirksam, so hat dies keinen Einfluss auf seine Wirksamkeit als Ganzes. Vielmehr bleiben alle hier getroffenen Vereinbarungen gesetzlich wirksam und somit auch bindend. Eine willkürliche Änderung ist folglich nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten dennoch Änderungen erforderlich sein, so bleiben diese ausschließlich dem Hundezentrum LevoDogs vorbehalten. Beispiele für diesen Fall sind unter anderem die notwendige Korrektur von Druck- und Rechenfehlern oder anderen Inhalten, die entweder falsch oder widersprüchlich sind.

 

§10 Gerichtsstand

Das zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht ist die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, Rechtsansprüche, die aus einem abgeschlossenen und bestehenden Vertragsverhältnis hervorgehen, geltend zu machen. Beschlüsse richten sich nach dem Gerichtsstand von Bad Segeberg.

Stand 02.2017